Art. 108 ZPO

Unnötige Prozesskosten

Unnötige Prozesskosten hat zu bezahlen, wer sie verursacht hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kostenauflage an einen Dritten, der nicht Prozesspartei ist; unnötige Kosten
    · 22.09.2015 · 63 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostenverteilung im Scheidungsverfahren
    · 22.08.2013 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vertrauensschutzprinzip im Falle geänderter Rechtsprechung zum Fristbeginn bei Anfechtung von Kostenregelungen in einem Rückweisungsentscheid
    · 19.08.2016 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anschlussberufung, Kostenverteilung
    · 26.02.2019 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auferlegung der Parteientschädigung an den Kanton im Rechtsmittelverfahren um unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
    · 23.09.2014 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Richterliches Ermessen bei der Verfahrensleitung; Zeitpunkt der Ansetzung einer Frist zur Klageantwort; unnötige Kosten
    · 07.05.2014 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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