Art. 27 aBV
Wirtschaftsfreiheit
1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.
2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Soziale Grundrechte; disziplinarischer Schulausschluss18 Zitierungen
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2Anspruch von Behinderten auf einen angemessenen Grundschulunterricht; Sonderschulung ausserhalb des Heimatkantons6 Zitierungen
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3Unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit3 Zitierungen
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4Übernahme der Transportkosten für den Besuch des Untergymnasiums3 Zitierungen
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5Übertragung der Führung einer öffentlichen Mädchensekundarschule an die Stiftung Schule St0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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