Art. 27 aBV

Wirtschaftsfreiheit

1 Die Wirtschaftsfreiheit ist gewährleistet.
2 Sie umfasst insbesondere die freie Wahl des Berufes sowie den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und deren freie Ausübung.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Soziale Grundrechte; disziplinarischer Schulausschluss
    · 07.11.2002 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anspruch von Behinderten auf einen angemessenen Grundschulunterricht; Sonderschulung ausserhalb des Heimatkantons
    · 24.11.2004 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit
    · 11.12.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Übernahme der Transportkosten für den Besuch des Untergymnasiums
    · 07.05.2007 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Übertragung der Führung einer öffentlichen Mädchensekundarschule an die Stiftung Schule St
    · 17.01.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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