Art. 17 AHVV

Begriff des Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Artikel 9 Abs. 1 AHVG gelten alle in selbständiger Stellung erzielten Einkünfte aus einem Handels‑, Industrie‑, Gewerbe‑, Land- und Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf, sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit, einschliesslich der Kapital- und Überführungsgewinne nach Artikel 18 Abs. 2 DBG und der Gewinne aus der Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach Artikel 18 Abs. 4 DBG, mit Ausnahme der Einkünfte aus zu Geschäftsvermögen erklärten Beteiligungen nach Artikel 18 Abs. 2 DBG.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 16 ff., Art. 21 Abs. 1 lit. d DBG: Beitragspflicht bei Einräumung eines Kiesabbaurechts
    · 20.10.1999 · 178 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beitragspflicht auf Mieterträgen von sich im Geschäftsvermögen befindenden Liegenschaften
    · 28.04.2008 · 167 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 16.08.1995 · 164 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 13.04.1984 · 155 Zitierungen
  5. 5
    Beiträge vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Ermittlung (Art. 9 AHVG). - Über die Bindung der Ausgleichskasse an die Steuermeldung gemäss Art. 23 Abs. 4 AHVV
    · 06.02.1976 · 99 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erw. 2-5)
    · 01.05.1985 · 60 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 16.01.2009 · 41 Zitierungen Zusammenfassung
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 23.08.2012 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (Abgrenzung selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeit)
    · 21.03.2017 · 17 Zitierungen

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