Art. 56 ATSG

Beschwerderecht

1 Gegen Einspracheentscheide oder Verfügungen, gegen welche eine Einsprache ausgeschlossen ist, kann Beschwerde erhoben werden.
2 Beschwerde kann auch erhoben werden, wenn der Versicherungsträger entgegen dem Begehren der betroffenen Person keine Verfügung oder keinen Einspracheentscheid erlässt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausstandsbegehren
    · 08.02.2006 · 364 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 12 ATSV: Einfaches und rasches verwaltungsinternes Verfügungs- und Einspracheverfahren
    · 23.09.2005 · 154 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 6 BZP: Rechtsverweigerungsbeschwerde
    · 23.10.2003 · 112 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Formelle Rechtsverweigerung und Legitimation zur Drittbeschwerde (Gemeinwesen)
    · 08.01.2007 · 82 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG: Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch
    · 20.09.2006 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verwaltungshilfe unter Sozialversicherungen
    · 11.01.2010 · 44 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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