Art. 58 BGBB

Realteilungs- und Zerstückelungsverbot

1 Von landwirtschaftlichen Gewerben dürfen nicht einzelne Grundstücke oder Grundstücksteile abgetrennt werden (Realteilungsverbot).
2 Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen nicht in Teilstücke unter 25 Aren aufgeteilt werden (Zerstückelungsverbot). Für Rebgrundstücke beträgt diese Mindestfläche 15 Aren. Die Kantone können grössere Mindestflächen festlegen.
3 Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke dürfen zudem nicht in Miteigentumsanteile von weniger als einem Zwölftel aufgeteilt werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Geltungsbereich für Grundstücke mit gemischter Nutzung
    · 08.03.1999 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zonenkonformität eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone bei einem landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Art. 7 BGBB. 1. Grundsätze für die Anerkennung der Zonenkonformität von Wohnraum in der Landwirtschaftszon…
    · 15.11.1995 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums
    · 26.01.2001 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Begriff der halben Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie gemäss Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)
    · 31.05.1995 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB
    · 25.08.2003 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 4 Abs. 2 und Art. 61 ff. (insbesondere Art. 61 Abs. 3 und Art. 63) BGBB: Auch juristische Personen können, sofern sie als Selbstbewirtschafter gelten, landwirtschaftliche Gewerbe erwerben und veräussern
    · 18.03.2014 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau 2003 (Jahressteuer)
    · 26.03.2018 · 7 Zitierungen
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau, Steuerperiode 2011
    · 17.07.2018 · 5 Zitierungen
  • BGBB; Verweigerung der Bewilligung einer Abparzellierung
    · 04.02.2005 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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