Art. 113 BGG

Grundsatz

Das Bundesgericht beurteilt Verfassungsbeschwerden gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, soweit keine Beschwerde nach den Artikeln 72–89 zulässig ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten/subsidiäre Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen
    · 10.09.2007 · 1’731 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschwerde in Zivilsachen in einer Streitigkeit aus einer Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung
    · 04.06.2007 · 638 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht
    · 14.05.2010 · 517 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Entscheid über vorsorgliche Massnahmen
    · 20.11.2007 · 422 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff
    · 22.05.2007 · 391 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Keine Legitimation des Ausländers zur subsidiären Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots, wenn kein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht
    · 30.04.2007 · 337 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Rayonverbot
    VD.2016.66
    · 20.06.2016 · 207 Zitierungen
  • 18.06.2007 · 202 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung
    · 25.09.2008 · 182 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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