Art. 113 BGG
Grundsatz
Das Bundesgericht beurteilt Verfassungsbeschwerden gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen, soweit keine Beschwerde nach den Artikeln 72–89 zulässig ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten/subsidiäre Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen1’731 Zitierungen
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2Beschwerde in Zivilsachen in einer Streitigkeit aus einer Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung638 Zitierungen
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3Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht517 Zitierungen
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4Entscheid über vorsorgliche Massnahmen422 Zitierungen
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5Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff391 Zitierungen
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6Keine Legitimation des Ausländers zur subsidiären Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots, wenn kein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht337 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rayonverbot207 ZitierungenVD.2016.66· 20.06.2016 · 207 Zitierungen
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202 Zitierungen
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Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung182 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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