Art. 91 BGG
Teilentscheide
Die Beschwerde ist zulässig gegen einen Entscheid, der:
- a. nur einen Teil der gestellten Begehren behandelt, wenn diese Begehren unabhängig von den anderen beurteilt werden können;
- b. das Verfahren nur für einen Teil der Streitgenossen und Streitgenossinnen abschliesst.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1
-
2Zusprechung einer abgestuften und/oder befristeten Rente; Teil- und Zwischenentscheid163 Zitierungen
-
3Teilentscheid; unabhängige Beurteilungsmöglichkeit objektiv gehäufter Rechtsbegehren159 Zitierungen
-
4Zulässigkeit der Beschwerde gemäss Art. 90 ff128 Zitierungen
-
5Baurechtlicher "Vorentscheid"; Zwischenentscheid mit nicht wieder gutzumachendem Nachteil gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG89 Zitierungen
-
6Art. 90 ff88 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
19 Zitierungen
-
Invalidenversicherung15 Zitierungen
-
Beschlagnahme, Entsiegelung15 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.