Art. 271 BStP
Schutz von Berufsgeheimnissen
1 Bei der Überwachung einer Person, die einer in den Artikeln 170–173 genannten Berufsgruppe angehört, sind Informationen, die mit dem Gegenstand der Ermittlungen und dem Grund, aus dem diese Person überwacht wird, nicht in Zusammenhang stehen, unter der Leitung eines Gerichtes auszusondern. Dabei dürfen der Strafverfolgungsbehörde keine Berufsgeheimnisse zur Kenntnis gelangen. Die ausgesonderten Daten sind sofort zu vernichten; sie dürfen nicht ausgewertet werden.
2 Informationen nach Abs. 1 müssen nicht vorgängig ausgesondert werden, wenn:
- a. der dringende Tatverdacht gegen die Trägerin oder den Träger des Berufsgeheimnisses selber besteht; und b. besondere Gründe es erfordern.
3 Bei der Überwachung anderer Personen sind, sobald feststeht, dass diese mit einer in den Artikeln 170–173 genannten Person Verbindung haben, Informationen zur Kommunikation mit dieser Person gemäss Abs. 1 auszusondern. Informationen, über welche eine in den Artikeln 170–173 genannte Person das Zeugnis verweigern kann, sind aus den Verfahrensakten auszusondern und sofort zu vernichten; sie dürfen nicht ausgewertet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
110 Zitierungen
-
2Üble Nachrede, achtungswerte Beweggründe, Mediendelikt, Zivilansprüche, Genugtuung9 Zitierungen
-
3Legitimation des Opfers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt5 Zitierungen
-
4Rechtsmittel gegen die im kantonalen Urteil zugesprochene Zivilforderung5 Zitierungen
-
54 Zitierungen
-
6Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt, Genugtuungsansprüche von Sexualopfern2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
nicht in einer bestimmt bezifferten Geldsumme besteht, die Höhe des Streitwertes in der Berufungsschrift anzugeben. Diese Vorschrift gilt auch für die Nichtigkeits3 Zitierungen
-
Schadenersatz- und Genugtuung (fahrlässige Tötung)1 Zitierungen
-
1 Zitierungen08.09.2003 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.