Art. 13 BVG

Referenzalter, Alter für den Vorbezug und den Aufschub

1 Das Referenzalter der beruflichen Vorsorge entspricht dem Referenzalter nach Artikel 21 Abs. 1 AHVG .
2 Die versicherte Person kann die Altersleistung ab dem vollendeten 63. Altersjahr vorbeziehen und bis zur Vollendung des 70. Altersjahres aufschieben.
3 Die Vorsorgeeinrichtungen können innerhalb der in Artikel 1 Abs. 3 festgelegten Grenzen ein tieferes Alter für den Leistungsbezug vorsehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 13 und Art. 27 Abs. 2 BVG, Art. 331b Abs. 1 OR: Verhältnis zwischen Altersleistungen und Freizügigkeitsleistung. - Erfolgt die Kündigung des Arbeitsvertrages in einem Alter, in dem bereits ein reglementarischer Ans…
    · 29.12.1994 · 43 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 26 Abs. 3 Satz 1 und Art. 49 Abs. 1 BVG: Ablösung von Invaliden- durch Altersleistungen
    · 24.06.2004 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 FZG: Verhältnis zwischen Altersleistungen und Austrittsleistung
    · 23.05.2003 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 13 Abs. 1 lit. a, Art. 26 Abs. 3 und Art. 49 BVG, Art. 25 Abs. 1 BVV 2. Anspruch auf eine Altersrente im Bereich der weitergehenden Vorsorge wegen fehlender Versicherteneigenschaft verneint bei einem Arbeitnehmer,…
    · 30.06.1997 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 12.01.1994 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 6, Art. 13 Abs. 2 und Art. 17 BVG: Kinderrente bei vorzeitiger Pensionierung
    · 28.08.2007 · 15 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 04.02.2010 · 17 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 14.03.2008 · 8 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 18.05.2021 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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