Art. 20 BVG

Waisen

Die Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrenten, Pflegekinder nur, wenn der Verstorbene für ihren Unterhalt aufzukommen hatte.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen
    · 20.08.2008 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Hinterlassenenleistungen in der weitergehenden Vorsorge; Begünstigung der Lebenspartnerin
    · 16.12.2009 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anwendbarkeit der Begünstigungsregelung nach BVG auf Freizügigkeitsleistungen
    · 12.12.2008 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 23 der Verordnung vom 2. März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK-Statuten): Anspruch auf Witwenrente
    · 21.05.2002 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Hinterlassenenleistungen der weitergehenden beruflichen Vorsorge; Begünstigung der Lebenspartnerin
    · 31.03.2010 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben
    · 15.12.2009 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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