Art. 20 BVG
Waisen
Die Kinder des Verstorbenen haben Anspruch auf Waisenrenten, Pflegekinder nur, wenn der Verstorbene für ihren Unterhalt aufzukommen hatte.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen24 Zitierungen
-
2Hinterlassenenleistungen in der weitergehenden Vorsorge; Begünstigung der Lebenspartnerin15 Zitierungen
-
3Anwendbarkeit der Begünstigungsregelung nach BVG auf Freizügigkeitsleistungen10 Zitierungen
-
4Art. 23 der Verordnung vom 2. März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK-Statuten): Anspruch auf Witwenrente7 Zitierungen
-
5Hinterlassenenleistungen der weitergehenden beruflichen Vorsorge; Begünstigung der Lebenspartnerin6 Zitierungen
-
6Anfechtung einer den Nachlass betreffenden Rentenverfügung durch einen ausschlagenden Erben0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
4 Zitierungen27.10.2017 · 4 Zitierungen
-
4 Zitierungen
-
Berufliche Vorsorge3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.