Art. 39 BVG

Abtretung, Verpfändung und Verrechnung

1 Der Leistungsanspruch kann vor Fälligkeit weder verpfändet noch abgetreten werden. Vorbehalten bleibt Artikel 30b.
2 Der Leistungsanspruch darf mit Forderungen, die der Arbeitgeber der Vorsorgeeinrichtung abgetreten hat, nur verrechnet werden, wenn sie sich auf Beiträge beziehen, die nicht vom Lohn abgezogen worden sind.
3 Rechtsgeschäfte, die diesen Bestimmungen widersprechen, sind nichtig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 27 Abs. 2, 39 Abs. 2 BVG, Art. 331a Abs. 1 OR: Freizügigkeitsleistung. - Zur Entstehung des Anspruchs auf Freizügigkeitsleistung (Erw. 2). - Der Anspruch auf Freizügigkeitsleistung darf grundsätzlich auch bei absic…
    · 25.02.1988 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Personalfürsorgestiftung; Haftung des Stiftungsorgans; Schaden; Verrechenbarkeit mit Freizügigkeitsleistungen (Art. 43 OR, Art. 331c Abs. 1 u. 2 OR). 1. Schadensberechnung, wenn der Schaden von einer ungewissen Konkursd…
    · 19.02.1985 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG
    · 28.12.2005 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 125 Ziff. 2 OR: Barauszahlung und Verrechnungsverbot. - Soweit die bar ausbezahlte Freizügigkeitsleistung das BVG-Altersguthaben im obligatorischen Bereich zu gewährleisten hat, steht einer Verrechnung dieses Leist…
    · 06.11.2000 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 39 Abs. 2 BVG: Verrechnung und Forderungsabtretung bei unterbliebenem Abzug der Beiträge vom Lohn
    · 01.05.2002 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Klageverfahren vor dem kantonalen Berufsvorsorgegericht
    · 27.10.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 03.01.2008 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • · 29.12.2023 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2019.267
    WBE.2019.267
    · 05.11.2019 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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