Art. 102 DBG

Organisation

1 Die Aufsicht des Bundes über die Steuererhebung (Art. 2) wird vom EFD ausgeübt.
2 Die ESTV sorgt für die einheitliche Anwendung dieses Gesetzes. Sie erlässt die Vorschriften für die richtige und einheitliche Veranlagung und den Bezug der direkten Bundessteuer. Sie kann die Verwendung bestimmter Formulare vorschreiben.
3 Eidgenössische Beschwerdeinstanz ist das Bundesgericht.
4 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer? Abgrenzung von Erlass, Verwaltungsverordnung, Verfügung, innerdienstlicher Anordnung und Auskunft (E. 2a-c)
    · 24.11.1995 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 24.05.2016 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 82 BVG, Art. 1 BVV 3 (Anerkennung von Formen der gebundenen Selbstvorsorge, Säule 3a)
    · 24.04.1998 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vertrauensschutz; Zuständigkeit für die Erteilung von sog. "Rulings"; Bindungswirkung von "Rulings"
    · 24.08.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beschwerdefrist; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer
    · 31.10.2000 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ausnahme von der Steuerpflicht einer juristischen Person wegen Verfolgens öffentlicher Zwecke; Fall eines in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelten kommunalen Elektrizitätswerkes (Art. 56 lit. c und g DB…
    · 22.11.2004 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mehrwertsteuer; Vorsteuerkürzungen Banken
    · 17.08.2015 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • SB.2013.00008
    25.06.2014 · 5 Zitierungen
  • Verrechnungssteuer (Geldwerte Leistungen)
    · 31.03.2020 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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