Art. 5 FINMAG
Rechtsform, Sitz und Name
1 Die Behörde, die den Finanzmarkt beaufsichtigt, ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.
2 Sie trägt den Namen «Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)».
3 Sie organisiert sich selbst nach den Grundsätzen einer guten Corporate Governance und wirtschaftlicher Betriebsführung. Sie führt eine eigene Rechnung.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unerlaubter Effektenhandel im Rahmen einer Gruppe, die ohne Bewilligung als Emissionshaus tätig ist36 Zitierungen
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2Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind28 Zitierungen
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3Selbstbelastungsverbot11 Zitierungen
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4Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)5 Zitierungen
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53 Zitierungen
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6Gesetzmässigkeit der von der FINMA geführten sog0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Emissionshaustätigkeit, Betrieb einer kollektiven Kapitalanlage, Konkurs, Unterlassungsanweisung, Publikation14 Zitierungen
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11 Zitierungen
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8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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