Art. 5 FINMAG

Rechtsform, Sitz und Name

1 Die Behörde, die den Finanzmarkt beaufsichtigt, ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Bern.
2 Sie trägt den Namen «Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)».
3 Sie organisiert sich selbst nach den Grundsätzen einer guten Corporate Governance und wirtschaftlicher Betriebsführung. Sie führt eine eigene Rechnung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unerlaubter Effektenhandel im Rahmen einer Gruppe, die ohne Bewilligung als Emissionshaus tätig ist
    · 16.06.2009 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verhältnismässigkeit der aufsichtsrechtlichen Liquidation zweier Firmen, die im Rahmen einer Gruppe finanzmarktrechtlich bewilligungspflichtigen Aktivitäten nachgegangen sind
    · 22.09.2009 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Selbstbelastungsverbot
    · 25.04.2016 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)
    · 09.05.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 30.05.2016 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Gesetzmässigkeit der von der FINMA geführten sog
    · 22.03.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.