Art. 80 GSchG

Sanierung

1 Wird ein Fliessgewässer durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst, so muss es unterhalb der Entnahmestellen nach den Anordnungen der Behörde so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist.
2 Die Behörde ordnet weitergehende Sanierungsmassnahmen an, wenn es sich um Fliessgewässer in Landschaften oder Lebensräumen handelt, die in nationalen oder kantonalen Inventaren aufgeführt sind, oder wenn dies andere überwiegende öffentliche Interessen fordern. Das Verfahren für die Feststellung der Entschädigungspflicht und die Festsetzung der Entschädigung richtet sich nach dem Enteignungsgesetz vom 20. Juni 1930 .
3 Sind von der Anordnung weitergehender Sanierungsmassnahmen in inventarisierten Gebieten nach Abs. 2 Kleinwasserkraftwerke oder andere Anlagen an Fliessgewässern, die einen denkmalschützerischen Wert aufweisen, betroffen, so wägt die Behörde zwischen den Interessen des Denkmal- und des Inventarschutzes ab.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Restwassersanierung nach Art. 80 Abs. 1 GSchG
    · 15.11.2012 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 05.10.1999 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Projekt "Überleitung Lugnez": Konzession für zusätzliche Wasserfassungen für die bestehenden Kraftwerksanlagen (Art. 29 ff
    · 12.10.2016 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erneuerung und Sanierung eines bestehenden Wasserkraftwerks, das sich auf ein ehehaftes Wasserrecht stützt (Art. 31 ff. und 80 GSchG; Art. 43, 54 lit. e und 58 WRG)
    · 29.03.2019 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Spülung und Entleerung von Stauräumen (Art. 40 GSchG)
    · 20.09.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ausbau des Grimselstausees; Kantonaler Richtplan, Erweiterung erneuerbarer Stromproduktion, Beeinträchtigung eines neuen potenziellen Schutzgebiets, Realisierungszeitpunkt.
    · 04.11.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Restwassersanierung der Misoxer Kraftwerke AG
    · 15.11.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • Umweltschutz
    · 15.05.2018 · 4 Zitierungen
  • Gewässerschutz
    · 20.09.2012 · 4 Zitierungen

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