Art. 171 IPRG

1 Die Anfechtungsklage untersteht den Artikeln 285–292 SchKG . Sie kann auch durch die ausländische Konkursverwaltung oder durch einen dazu berechtigten Konkursgläubiger erhoben werden.
2 Massgebend für die Berechnung der Fristen nach den Artikeln 285–288a und 292 SchKG ist der Zeitpunkt der ausländischen Konkurseröffnung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anerkennung des ausländischen Konkursdekretes (Art. 166 ff
    · 23.09.2008 · 23 Zitierungen
  2. 2
    Anerkennung und Vollstreckung eines österreichischen Urteils (Art. 1 Abs. 2 Ziff. 2 LugÜ, Art. 9 des Anerkennungs- und Vollstreckungsvertrages zwischen der Schweiz und Österreich; Art. 25 ff., Art. 166 ff
    · 06.06.2003 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; Anfechtungsansprüche
    · 26.10.2011 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Konkurs nach Art. 166 ff
    · 07.07.2009 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationales Konkursrecht (Art. 166 ff
    · 21.09.2011 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Internationales Konkursrecht; Prozessführungsbefugnis einer ausländischen Konkursverwaltung; internationale Zuständigkeit für die Beurteilung einer Widerklage
    · 18.02.2013 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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