Art. 2 IPRG
Sieht dieses Gesetz keine besondere Zuständigkeit vor, so sind die schweizerischen Gerichte oder Behörden am Wohnsitz des Beklagten zuständig.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Internationales Verhältnis4 Zitierungen
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2Räumlich-persönlicher Anwendungsbereich2 Zitierungen
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3Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils; örtliche Zuständigkeit (Art. 64 Abs. 1 IPRG, Art. 59 IPRG und Art. 85 Abs. 1 und 2 IPRG; Art. 1 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der B…2 Zitierungen
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4Registrierung von Internationalized Domain Names (IDN); Art. 28 FMG und Art. 14a ff0 Zitierungen
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5Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses; internationale Zuständigkeit; perpetuatio fori0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Internationale Zuständigkeit; Unzuständigkeitseinrede1 Zitierungen
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1 Zitierungen04.10.2004 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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