Art. 73bis IVV
Gegenstand und Zustellung des Vorbescheids
1 Gegenstand des Vorbescheids nach Artikel 57a IVG sind Fragen, die in den Aufgabenbereich der IV-Stellen nach Artikel 57 Abs. 1 Buchstaben d und f–i IVG fallen.
2 Der Vorbescheid ist insbesondere zuzustellen:
- a. dem Versicherten persönlich oder seinem gesetzlichen Vertreter;
- b. der Person oder der Behörde, die den Anspruch geltend gemacht hat oder der eine Geldleistung ausgezahlt wird;
- c. der zuständigen Ausgleichskasse, sofern es sich um einen Entscheid betreffend eine Rente, ein Taggeld oder eine Hilflosenentschädigung für Volljährige handelt;
- d. dem zuständigen Unfallversicherer oder der Militärversicherung, sofern deren Leistungspflichten berührt werden;
- e. dem zuständigen Krankenversicherer nach den Artikeln 2 und 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes vom 26. September 2014 (Krankenversicherer nach dem KVAG), sofern dessen Leistungspflicht berührt wird;
- f. der zuständigen Einrichtung der beruflichen Vorsorge, sofern die Verfügung deren Leistungspflicht nach den Artikeln 66 Abs. 2 und 70 ATSG berührt. Steht die Zuständigkeit nicht fest, so erfolgt die Zustellung an die Einrichtung, bei welcher die versicherte Person zuletzt versichert war oder bei welcher Leistungsansprüche angemeldet wurden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Das Verfahren richtet sich nach den Art. 69-77 IVV und den kantonalen Vorschriften. - Die in Art. 73bis Abs. 1 IVV vorgesehene Anhörung des Versicherten oder seines Rechtsvertreters vor der beabsichtigten Erledigung geh…146 Zitierungen
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2Art. 4 Abs. 1 BV: rechtliches Gehör im Vorbescheidverfahren144 Zitierungen
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3Präzisierung der Rechtsprechung).111 Zitierungen
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4Art. 69 IVG in Verbindung mit Art. 84 AHVG: Verfahrenskoordination und -teilnahme104 Zitierungen
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6Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorbescheidverfahren73 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Verwaltungsverfahren)8 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Invalidenrente, Rückerstattung)8 Zitierungen
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4 Zitierungen11.01.2022 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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