Art. 33 MWSTG
Kürzung des Vorsteuerabzugs
1 Mittelflüsse, die nicht als Entgelte gelten (Art. 18 Abs. 2), führen unter Vorbehalt von Abs. 2 zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs.
2 Die steuerpflichtige Person hat ihren Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Gelder nach Artikel 18 Abs. 2 Buchstaben a–c erhält.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mehrwertsteuer106 Zitierungen
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2Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes (des Kantons St37 Zitierungen
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3Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen)33 Zitierungen
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4Mehrwertsteuerpflicht einer Stiftung, die ein Kulturzentrum betreibt; Kriterium der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus Leistungen31 Zitierungen
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5Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens17 Zitierungen
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6Charakter und Rechtsfolgen eines Investitionsbeitrags, der durch die öffentliche Hand ausgerichtet wird und der Förderung der privatwirtschaftlich erbrachten medizinischen Spitzenforschung dient14 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mehrwertsteuer27 Zitierungen
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19 Zitierungen
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17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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