Art. 33 MWSTG

Kürzung des Vorsteuerabzugs

1 Mittelflüsse, die nicht als Entgelte gelten (Art. 18 Abs. 2), führen unter Vorbehalt von Abs. 2 zu keiner Kürzung des Vorsteuerabzugs.
2 Die steuerpflichtige Person hat ihren Vorsteuerabzug verhältnismässig zu kürzen, wenn sie Gelder nach Artikel 18 Abs. 2 Buchstaben a–c erhält.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mehrwertsteuer
    · 25.08.2000 · 106 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes (des Kantons St
    · 28.07.2014 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen)
    · 29.08.2016 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Mehrwertsteuerpflicht einer Stiftung, die ein Kulturzentrum betreibt; Kriterium der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus Leistungen
    · 19.04.2015 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens
    · 22.11.2022 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Charakter und Rechtsfolgen eines Investitionsbeitrags, der durch die öffentliche Hand ausgerichtet wird und der Förderung der privatwirtschaftlich erbrachten medizinischen Spitzenforschung dient
    · 13.06.2023 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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