Art. 11 OBG
Rechtskraft
Mit der Bezahlung oder Verrechnung wird die Busse rechtskräftig.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ordnungsbussen- und ordentliches Verfahren; Kostenauflage15 Zitierungen
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2Bundesgesetz und Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr. 1. Das Ordnungsbussenverfahren ist obligatorisch anzuwenden, nicht bloss fakultativ15 Zitierungen
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3Form der Zustellung im Ordnungsbussenverfahren5 Zitierungen
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4Bundesgesetz über Ordnungsbussen im Strassenverkehr4 Zitierungen
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5Ziff. 114.2 der Ordnungsbussenliste1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Haftung des Fahrzeughalters nach OBG; Legalitätsprinzip, Unschuldsvermutung etc.3 Zitierungen
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3 Zitierungen
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Verkehrsbusse2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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