Art. 12 OHG

Beratung

1 Die Beratungsstellen beraten das Opfer und seine Angehörigen und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.
2 Erhalten die Beratungsstellen eine Meldung nach Artikel 8 Abs. 1 oder 2, so nehmen sie mit dem Opfer oder seinen Angehörigen Kontakt auf.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Die Voraussetzungen dafür sind jedoch im vorliegenden Fall nicht erfüllt (E. 5)
    · 20.12.1995 · 66 Zitierungen
  2. 2
    Genugtuung und Entschädigung
    · 30.05.1996 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Analoge Anwendung zivilrechtlicher Regeln; Bedeutung von Art. 13 Abs. 2 OHG für die Bemessung der Genugtuung; Berücksichtigung eines krassen Missverhältnisses zwischen dem Mitverschulden des Opfers und dem schädigenden…
    · 22.02.1997 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Opferhilfe; Schadenersatz und Genugtuung bei Mitverschulden des Opfers
    · 20.12.2001 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Berücksichtigung des Selbstverschuldens bei der Ausrichtung und Bemessung einer Genugtuung nach OHG
    · 05.11.1997 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs
    · 19.01.2006 · 28 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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