Art. 5 OHG

Unentgeltliche Leistungen

Die Beratung, die Soforthilfe und die von den Beratungsstellen erbrachte längerfristige Hilfe sind für das Opfer und seine Angehörigen unentgeltlich.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG): Opferstellung; Kosten des kantonalen Rechtsmittelverfahrens; Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. 1. Opferstellung gemäss Art. 2 Abs. 1…
    · 17.06.1999 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Genugtuung und Entschädigung
    · 30.05.1996 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Opferhilfegesetz (OHG), Beratung nach Art. 3 OHG
    · 15.03.1996 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen
    · 06.11.2002 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anspruch auf Übernahme weiterer Kosten der Opferhilfe
    · 19.05.2000 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen; Zeugnisverweigerung
    · 12.10.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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