Art. 5 OHG
Unentgeltliche Leistungen
Die Beratung, die Soforthilfe und die von den Beratungsstellen erbrachte längerfristige Hilfe sind für das Opfer und seine Angehörigen unentgeltlich.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG): Opferstellung; Kosten des kantonalen Rechtsmittelverfahrens; Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. 1. Opferstellung gemäss Art. 2 Abs. 1…30 Zitierungen
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2Genugtuung und Entschädigung21 Zitierungen
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3Opferhilfegesetz (OHG), Beratung nach Art. 3 OHG20 Zitierungen
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4Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen8 Zitierungen
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5Anspruch auf Übernahme weiterer Kosten der Opferhilfe1 Zitierungen
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6Anspruch auf Befragung des minderjährigen Opferzeugen; Zeugnisverweigerung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen24.11.2000 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen26.01.2001 · 3 Zitierungen
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6P.22/2005 Art. 9 BV (Strafverfahren; Willkür, Grundsatz "in dubio pro reo")2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.