Art. 131 OR
1 Bei Leibrenten und ähnlichen periodischen Leistungen beginnt die Verjährung für das Forderungsrecht im Ganzen mit dem Zeitpunkte, in dem die erste rückständige Leistung fällig war.
2 Ist das Forderungsrecht im Ganzen verjährt, so sind es auch die einzelnen Leistungen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verjährung der Rente aus Versicherungsvertrag13 Zitierungen
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28 Zitierungen
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3Verjährung periodischer Leistungen (Art. 131 OR)4 Zitierungen
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4Verjährung von Krankentaggeldern; Art. 46 VVG3 Zitierungen
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5Verpfründungsvertrag (Art. 521 OR)0 Zitierungen
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6Art. 75, 127, 130 Abs. 1 OR0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen09.11.2004 · 7 Zitierungen
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Verjährung Taggelder2 Zitierungen
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Entscheid Versicherungsgericht, 16.08.20170 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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