Art. 134 OR

1 Die Verjährung beginnt nicht und steht still, falls sie begonnen hat: 1. für Forderungen der Kinder gegen die Eltern bis zur Volljährigkeit der Kinder; 2. für Forderungen der urteilsunfähigen Person gegen die vorsorgebeauftragte Person, solange der Vorsorgeauftrag wirksam ist; 3. für Forderungen der Ehegatten gegeneinander während der Dauer der Ehe; 3bis. für Forderungen von eingetragenen Partnerinnen oder Partnern gegeneinander, während der Dauer ihrer eingetragenen Partnerschaft; 4. für Forderungen der Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber in Hausgemeinschaft leben, gegen diesen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses; 5. solange dem Schuldner an der Forderung eine Nutzniessung zusteht; 6. solange eine Forderung aus objektiven Gründen vor keinem Gericht geltend gemacht werden kann; 7. für Forderungen des Erblassers oder gegen diesen, während der Dauer des öffentlichen Inventars; 8. während der Dauer von Vergleichsgesprächen, eines Mediationsverfahrens oder anderer Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, sofern die Parteien dies schriftlich vereinbaren.
2 Nach Ablauf des Tages, an dem diese Verhältnisse zu Ende gehen, nimmt die Verjährung ihren Anfang oder, falls sie begonnen hatte, ihren Fortgang.
3 Vorbehalten bleiben die besondern Vorschriften des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verjährung von Forderungen; Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsmittelverfahren (Art. 134 ff
    · 04.02.1997 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB)
    · 13.10.1964 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Schaden durch Einsturz eines Lehrgerüstes
    · 29.04.1987 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Stillstand der Verjährung, solange eine Forderung vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden kann (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR)
    · 29.01.2008 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verjährung periodischer Leistungen (Art. 131 OR)
    · 29.09.1998 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    1. Internationales Privatrecht
    · 09.10.1962 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Definitive Rechtsöffnung
    · 25.03.2019 · 3 Zitierungen
  • 17.10.2019 · 1 Zitierungen
  • 25.06.2019 · 1 Zitierungen

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