Art. 134 OR
1 Die Verjährung beginnt nicht und steht still, falls sie begonnen hat: 1. für Forderungen der Kinder gegen die Eltern bis zur Volljährigkeit der Kinder; 2. für Forderungen der urteilsunfähigen Person gegen die vorsorgebeauftragte Person, solange der Vorsorgeauftrag wirksam ist; 3. für Forderungen der Ehegatten gegeneinander während der Dauer der Ehe; 3bis. für Forderungen von eingetragenen Partnerinnen oder Partnern gegeneinander, während der Dauer ihrer eingetragenen Partnerschaft; 4. für Forderungen der Arbeitnehmer, die mit dem Arbeitgeber in Hausgemeinschaft leben, gegen diesen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses; 5. solange dem Schuldner an der Forderung eine Nutzniessung zusteht; 6. solange eine Forderung aus objektiven Gründen vor keinem Gericht geltend gemacht werden kann; 7. für Forderungen des Erblassers oder gegen diesen, während der Dauer des öffentlichen Inventars; 8. während der Dauer von Vergleichsgesprächen, eines Mediationsverfahrens oder anderer Verfahren zur aussergerichtlichen Streitbeilegung, sofern die Parteien dies schriftlich vereinbaren.
2 Nach Ablauf des Tages, an dem diese Verhältnisse zu Ende gehen, nimmt die Verjährung ihren Anfang oder, falls sie begonnen hatte, ihren Fortgang.
3 Vorbehalten bleiben die besondern Vorschriften des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verjährung von Forderungen; Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsmittelverfahren (Art. 134 ff14 Zitierungen
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2Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB)10 Zitierungen
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3Schaden durch Einsturz eines Lehrgerüstes9 Zitierungen
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4Stillstand der Verjährung, solange eine Forderung vor einem schweizerischen Gericht nicht geltend gemacht werden kann (Art. 134 Abs. 1 Ziff. 6 OR)7 Zitierungen
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5Verjährung periodischer Leistungen (Art. 131 OR)7 Zitierungen
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61. Internationales Privatrecht3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Definitive Rechtsöffnung3 Zitierungen
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1 Zitierungen17.10.2019 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen25.06.2019 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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