Art. 165 OR

Form des Vertrages

1 Die Abtretung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Die Verpflichtung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages kann formlos begründet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 05.09.1996 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abtretung einer Forderung. 1. Bedeutung der Formvorschrift von Art. 165 Abs. 1 OR (E. 2). 2. Gültige Abtretungserklärungen im vorliegenden Fall? (E. 3 und 6).
    · 25.05.1979 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 24.01.1956 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    "Vergleich und Erbteilungsvertrag", von dem sich einer der Beteiligten wegen Übervorteilung und Willensmängeln lossagt (Art. 21 und 23 ff
    · 13.03.1958 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktiengesellschaft. 1. Anspruch auf Einzahlung ausstehender Aktienbeträge
    · 23.06.1964 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 23.01.1962 · 5 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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