Art. 165 OR
Form des Vertrages
1 Die Abtretung bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Die Verpflichtung zum Abschluss eines Abtretungsvertrages kann formlos begründet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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151 Zitierungen
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2Abtretung einer Forderung. 1. Bedeutung der Formvorschrift von Art. 165 Abs. 1 OR (E. 2). 2. Gültige Abtretungserklärungen im vorliegenden Fall? (E. 3 und 6).26 Zitierungen
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317 Zitierungen
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4"Vergleich und Erbteilungsvertrag", von dem sich einer der Beteiligten wegen Übervorteilung und Willensmängeln lossagt (Art. 21 und 23 ff10 Zitierungen
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5Aktiengesellschaft. 1. Anspruch auf Einzahlung ausstehender Aktienbeträge6 Zitierungen
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65 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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10 Zitierungen12.08.2010 · 10 Zitierungen
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Zession8 Zitierungen
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Leasingvertrag7 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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