Art. 265 OR

Verrechnung

Der Vermieter und der Mieter können nicht im Voraus auf das Recht verzichten, Forderungen und Schulden aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 44 f., 48 OG
    · 02.10.1975 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 77_I_177
    19.09.1951 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Forderungsverrechnung nach Eröffnung des Konkurses
    · 13.06.1989 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Ausweisung eines Mieters nach Art. 265 OR; Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit und des Endentscheides; Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag. 1. Art. 46, Art. 48 Abs. 1 OG
    · 13.12.1977 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 14.03.1955 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 70_I_137
    14.09.1944 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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