Art. 265 OR
Verrechnung
Der Vermieter und der Mieter können nicht im Voraus auf das Recht verzichten, Forderungen und Schulden aus dem Mietverhältnis zu verrechnen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 44 f., 48 OG3 Zitierungen
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2BGE 77_I_1772 Zitierungen19.09.1951 · 2 Zitierungen
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3Forderungsverrechnung nach Eröffnung des Konkurses1 Zitierungen
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4Ausweisung eines Mieters nach Art. 265 OR; Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit und des Endentscheides; Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag. 1. Art. 46, Art. 48 Abs. 1 OG1 Zitierungen
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51 Zitierungen
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6BGE 70_I_1371 Zitierungen14.09.1944 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Mieterausweisung, Art. 257 ZPO1 Zitierungen
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RBOG 2006 Nr. 51 Zitierungen13.02.2006 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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