Art. 266o OR
Nichtigkeit der Kündigung
Die Kündigung ist nichtig, wenn sie den Artikeln 266l–266n nicht entspricht.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 97 ff6 Zitierungen
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26 Zitierungen
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3Mieterausweisung; offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung; Verhältnis von Art. 271 OR und Art. 2 Abs. 2 ZGB3 Zitierungen
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4Sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid2 Zitierungen
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5Wohnung der Familie; gemeinschaftliche Miete; Kündigung durch den Vermieter; Rechtsmissbrauch1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen25.02.2010 · 3 Zitierungen
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Mietvertrag; Kündigung2 Zitierungen
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Ausschluss aus der Wohngenossenschaft; Kündigung des Mietobjekts2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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