Art. 330a OR

1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arbeitszeugnis; Krankheit
    · 06.09.2010 · 64 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis (Art. 330a OR)
    · 25.02.2003 · 56 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Arbeitszeugnis
    · 17.09.2018 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Begriff der vermögensrechtlichen Streitigkeit; Streitwertberechnung bei Klage auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. 1. Ob eine Feststellungsklage oder ein Feststellungsbegehren dazu führt, dass eine vermögensrechtlic…
    · 19.04.1990 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 30.03.1981 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 28.04.2005 · 22 Zitierungen Zusammenfassung
  • Arbeitsvertrag; fristlose Kündigung; Arbeitszeugnis
    · 08.04.2004 · 18 Zitierungen
  • Arbeitsvertrag; Arbeitszeugnis
    · 10.11.2009 · 17 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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