Art. 331b OR

Abtretung und Verpfändung

Die Forderung auf künftige Vorsorgeleistungen kann vor der Fälligkeit gültig weder abgetreten noch verpfändet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 19.12.1988 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 25.09.1992 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 13 und Art. 27 Abs. 2 BVG, Art. 331b Abs. 1 OR: Verhältnis zwischen Altersleistungen und Freizügigkeitsleistung. - Erfolgt die Kündigung des Arbeitsvertrages in einem Alter, in dem bereits ein reglementarischer Ans…
    · 29.12.1994 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 97 Abs. 1, 98 lit. g, 128 OG, Art. 73 Abs. 4 BVG
    · 31.12.1991 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG
    · 28.12.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 331b OR: Zeitpunkt, in welchem die Leistungen im Sinne dieser Bestimmungen "fällig" werden
    · 14.06.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ungerechtfertigte Bereicherung
    · 30.07.2025 · 0 Zitierungen
  • Forderung
    HG170225
    · 10.06.2020 · 0 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge
    · 30.04.2008 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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