Art. 331b OR
Abtretung und Verpfändung
Die Forderung auf künftige Vorsorgeleistungen kann vor der Fälligkeit gültig weder abgetreten noch verpfändet werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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19 Zitierungen
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26 Zitierungen
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3Art. 13 und Art. 27 Abs. 2 BVG, Art. 331b Abs. 1 OR: Verhältnis zwischen Altersleistungen und Freizügigkeitsleistung. - Erfolgt die Kündigung des Arbeitsvertrages in einem Alter, in dem bereits ein reglementarischer Ans…2 Zitierungen
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4Art. 97 Abs. 1, 98 lit. g, 128 OG, Art. 73 Abs. 4 BVG2 Zitierungen
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5Vorschussleistungen des Sicherheitsfonds BVG0 Zitierungen
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6Art. 331b OR: Zeitpunkt, in welchem die Leistungen im Sinne dieser Bestimmungen "fällig" werden0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ungerechtfertigte Bereicherung0 Zitierungen
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Forderung0 ZitierungenHG170225· 10.06.2020 · 0 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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