Art. 341 OR
Unverzichtbarkeit und Verjährung
1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder aus unabdingbaren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.
2 Die allgemeinen Vorschriften über die Verjährung sind auf Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Arbeitsvertrag; Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Art. 336e Abs. 1 lit. b, 341 Abs. 1 OR)45 Zitierungen
-
2Arbeitsvertrag; Überstundenentschädigung; Anspruchsverwirkung (Art. 321c OR)24 Zitierungen
-
3Überstundenarbeit19 Zitierungen
-
4Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages17 Zitierungen
-
5Schiedseinrede im Rahmen eines Rechtsstreits aus einem Arbeitsverhältnis11 Zitierungen
-
6Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
18 Zitierungen19.01.2012 · 18 Zitierungen
-
Arbeitsvertrag; Unterfrachtvertrag15 Zitierungen
-
12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.