Art. 341 OR

Unverzichtbarkeit und Verjährung

1 Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und eines Monats nach dessen Beendigung kann der Arbeitnehmer auf Forderungen, die sich aus unabdingbaren Vorschriften des Gesetzes oder aus unabdingbaren Bestimmungen eines Gesamtarbeitsvertrages ergeben, nicht verzichten.
2 Die allgemeinen Vorschriften über die Verjährung sind auf Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis anwendbar.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arbeitsvertrag; Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Art. 336e Abs. 1 lit. b, 341 Abs. 1 OR)
    · 18.06.1984 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arbeitsvertrag; Überstundenentschädigung; Anspruchsverwirkung (Art. 321c OR)
    · 08.01.2003 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Überstundenarbeit
    · 14.02.1979 · 19 Zitierungen
  4. 4
    Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages
    · 17.08.1989 · 17 Zitierungen
  5. 5
    Schiedseinrede im Rahmen eines Rechtsstreits aus einem Arbeitsverhältnis
    · 28.06.2010 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung
    · 04.05.2005 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.