Art. 693 OR

1 Die Statuten können das Stimmrecht unabhängig vom Nennwert nach der Zahl der jedem Aktionär gehörenden Aktien festsetzen, so dass auf jede Aktie eine Stimme entfällt.
2 In diesem Falle können Aktien, die einen kleineren Nennwert als andere Aktien der Gesellschaft haben, nur als Namenaktien ausgegeben werden und müssen voll liberiert sein. Der Nennwert der übrigen Aktien darf das Zehnfache des Nennwertes der Stimmrechtsaktien nicht übersteigen.
3 Die Bemessung des Stimmrechts nach der Zahl der Aktien ist nicht anwendbar für: 1. die Wahl der Revisionsstelle; 2. die Ernennung von Sachverständigen zur Prüfung der Geschäftsführung oder einzelner Teile; 3. die Beschlussfassung über die Einleitung einer Sonderuntersuchung; 4. die Beschlussfassung über die Erhebung einer Verantwortlichkeitsklage.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aktienrecht Art. 703 OR
    · 07.10.1969 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wahl der Revisionsstelle; Stimmrechtsaktien; Stichentscheid
    · 28.02.2017 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Wahl eines Prozessbeistandes für die Gesellschaft im Hinblick auf die Anhebung einer Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane
    · 03.08.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kapitalerhöhung bei einer Aktiengesellschaft, Quorum (Art. 648 Abs. 1 OR)
    · 09.10.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktienrecht. "Spaltungstheorie"; Stimmrecht des Buchaktionärs. 1. Durch die "Aktienspaltung" fallen Macht und Risiko bei der Aktiengesellschaft auseinander
    · 19.04.1988 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aktienrecht
    · 12.05.1960 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.08.2006 · 1 Zitierungen
  • landwirtschaftliche Pacht
    ZKBER.2017.52
    · 05.04.2018 · 0 Zitierungen

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