Art. 697b OR

Ablehnung des Begehrens um Auskunft oder Einsicht

Wird die Auskunft oder die Einsicht ganz oder teilweise verweigert oder verunmöglicht, so können die Aktionäre innerhalb von 30 Tagen vom Gericht die Anordnung der Auskunft oder Einsicht verlangen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ein Sonderprüfer kann nicht mit einer allgemeinen Marktuntersuchung beauftragt werden (Entscheid über die Berufung, E. 2)
    · 10.06.1997 · 74 Zitierungen
  2. 2
    Sonderprüfung
    · 28.10.1994 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sonderprüfung; vorgängige Ausübung des Auskunfts- oder Einsichtsrechts; Beweismass
    · 19.11.2014 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung
    · 20.12.2006 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktienrecht; Quorum für das Gesuch um Einsetzung eines Sonderprüfers
    · 07.02.2007 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Verfahren für die Einleitung einer Sonderprüfung in einer Aktiengesellschaft
    · 10.02.2012 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.