Art. 697b OR
Ablehnung des Begehrens um Auskunft oder Einsicht
Wird die Auskunft oder die Einsicht ganz oder teilweise verweigert oder verunmöglicht, so können die Aktionäre innerhalb von 30 Tagen vom Gericht die Anordnung der Auskunft oder Einsicht verlangen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ein Sonderprüfer kann nicht mit einer allgemeinen Marktuntersuchung beauftragt werden (Entscheid über die Berufung, E. 2)74 Zitierungen
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2Sonderprüfung42 Zitierungen
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3Sonderprüfung; vorgängige Ausübung des Auskunfts- oder Einsichtsrechts; Beweismass31 Zitierungen
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4Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung27 Zitierungen
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5Aktienrecht; Quorum für das Gesuch um Einsetzung eines Sonderprüfers10 Zitierungen
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6Verfahren für die Einleitung einer Sonderprüfung in einer Aktiengesellschaft8 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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29 Zitierungen06.08.2013 · 29 Zitierungen
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Aktienrecht; Sonderprüfung21 Zitierungen
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Sonderprüfung16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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