Art. 706b OR

Nichtig sind insbesondere Beschlüsse der Generalversammlung, die: 1. das Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung, das Mindeststimmrecht, die Klagerechte oder andere vom Gesetz zwingend gewährte Rechte des Aktionärs entziehen oder beschränken; 2. Kontrollrechte von Aktionären über das gesetzlich zulässige Mass hinaus beschränken oder 3. die Grundstrukturen der Aktiengesellschaft missachten oder die Bestimmungen zum Kapitalschutz verletzen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aktienbuch; Nichtigkeit eines Universalversammlungsbeschlusses
    · 15.08.2011 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aktiengesellschaft; Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses über die Sanierung der Gesellschaft durch Herabsetzung des Aktienkapitals auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung auf den früheren Betrag (Art. 650…
    · 07.07.1995 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Missachtung der Vorzugsrechte der Partizipanten
    · 21.01.2021 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kapitalschnitt auf Null mit anschliessender Wiedererhöhung des Aktienkapitals zum Zwecke der Sanierung ("Harmonika"; Art. 732a Abs. 1 OR)
    · 13.02.2012 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mangel in der Organisation der Gesellschaft; Statutenbestimmung, die vorsieht, dass die Verwaltungsräte bis zu einer neuen Wahl im Amt bleiben
    · 27.05.2014 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats
    · 03.12.2021 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.06.2008 · 8 Zitierungen
  • Art. 9 und 122 Abs. 3 BV (Vollstreckung)
    · 05.06.2007 · 7 Zitierungen
  • 02.10.2012 · 5 Zitierungen

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