Art. 707 OR
Wählbarkeit
1 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
2 …
3 Ist an der Gesellschaft eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft beteiligt, so ist sie als solche nicht als Mitglied des Verwaltungsrates wählbar; dagegen können an ihrer Stelle ihre Vertreter gewählt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis5 Zitierungen
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2Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor5 Zitierungen
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3E. 5).4 Zitierungen
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41. Art. 159 StGB, ungetreue Geschäftsführung1 Zitierungen
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5Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung0 Zitierungen
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6Aktienrecht0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Alters- und Hinterlassenenversicherung6 Zitierungen
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3 Zitierungen
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Obergericht / Versicherungsgericht / 3. Kammer — VBE.2021.3231 ZitierungenVBE.2021.323· 18.01.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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