Art. 707 OR

Wählbarkeit

1 Der Verwaltungsrat der Gesellschaft besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.
2 …
3 Ist an der Gesellschaft eine juristische Person oder eine Handelsgesellschaft beteiligt, so ist sie als solche nicht als Mitglied des Verwaltungsrates wählbar; dagegen können an ihrer Stelle ihre Vertreter gewählt werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis
    · 09.01.2004 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Vizedirektor
    · 10.12.2001 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    E. 5).
    · 28.08.2007 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    1. Art. 159 StGB, ungetreue Geschäftsführung
    · 25.05.1979 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Aktienrecht; Anspruch des Aktionärs auf Einleitung einer Sonderprüfung
    · 20.12.2006 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aktienrecht
    · 09.07.1974 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 15.05.2013 · 6 Zitierungen
  • 21.08.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Obergericht / Versicherungsgericht / 3. Kammer — VBE.2021.323
    VBE.2021.323
    · 18.01.2022 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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