Art. 82 OR
Ordnung in der Erfüllung
Wer bei einem zweiseitigen Vertrage den andern zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten, es sei denn, dass er nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1E. 9).36 Zitierungen
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2Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)28 Zitierungen
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327 Zitierungen
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4Vorleistungspflicht; Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug (Art. 82 OR)25 Zitierungen
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5Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages23 Zitierungen
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6Retentionsrecht11 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Werkvertrag; Prozessrecht13 Zitierungen
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Werkvertrag; Verzug7 Zitierungen
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Sukzessivlieferungsvertrag6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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