Art. 82 OR

Ordnung in der Erfüllung

Wer bei einem zweiseitigen Vertrage den andern zur Erfüllung anhalten will, muss entweder bereits erfüllt haben oder die Erfüllung anbieten, es sei denn, dass er nach dem Inhalte oder der Natur des Vertrages erst später zu erfüllen hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    E. 9).
    · 24.05.1994 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Endentscheid (Art. 48 Abs. 1 OG)
    · 05.11.1985 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 15.01.1997 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vorleistungspflicht; Verpflichtung zur Leistung Zug um Zug (Art. 82 OR)
    · 04.04.2001 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 336c Abs. 2 OR, Art. 11 Abs. 3 AVIG. - Verlängerung des Arbeitsverhältnisses bei Erkrankung nach Kündigung des Arbeitsvertrages
    · 17.08.1989 · 23 Zitierungen
  6. 6
    Retentionsrecht
    · 21.11.1996 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Werkvertrag; Prozessrecht
    · 22.01.2018 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  • Werkvertrag; Verzug
    · 31.03.2020 · 7 Zitierungen
  • Sukzessivlieferungsvertrag
    · 02.03.2017 · 6 Zitierungen

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