Art. 138 SchKG
1 Die Steigerung wird mindestens einen Monat vorher öffentlich bekanntgemacht.
2 Die Bekanntmachung enthält: 1. Ort, Tag und Stunde der Steigerung; 2. die Angabe des Tages, von welchem an die Steigerungsbedingungen aufliegen; 3. die Aufforderung an die Pfandgläubiger und alle übrigen Beteiligten, dem Betreibungsamt innert 20 Tagen ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere für Zinsen und Kosten, einzugeben. In dieser Aufforderung ist anzukündigen, dass sie bei Nichteinhalten dieser Frist am Ergebnis der Verwertung nur teilhaben, soweit ihre Rechte im Grundbuch eingetragen sind.
3 Eine entsprechende Aufforderung wird auch an die Besitzer von Dienstbarkeiten gerichtet, soweit noch kantonales Recht zur Anwendung kommt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anmeldungsfrist für die Ansprüche vor der Versteigerung der Liegenschaft (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG und Art. 36 Abs. 1 VZG)7 Zitierungen
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2Pfanderrichtungsanspruch der Stockwerkeigentümergemeinschaft für die Beitragsforderungen gegen die Stockwerkeigentümer (Art. 712i ZGB). 1. Der gesetzliche Anspruch der Stockwerkeigentümergemeinschaft auf Errichtung eine…4 Zitierungen
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3Anfechtung eines Zuschlags (Art. 136bis SchKG); Minimalfrist für die Publikation der zweiten Versteigerung (Art. 138 SchKG)2 Zitierungen
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4Zwangsverwertung von Grundstücken, Eingabefrist für Ansprüche am Grundstück, ohne Eintragung im Grundbuch bestehendes gesetzliches Grundpfandrecht; Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG, Art. 836 ZGB. 1. Bei der in Art. 138 Abs…2 Zitierungen
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5BGE 31_I_1482 Zitierungen01.02.1905 · 2 Zitierungen
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6Publikation einer Grundstücksteigerung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Steigerungsanzeigen1 Zitierungen
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Versteigerung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)1 ZitierungenPS170075· 18.04.2017 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen13.07.2006 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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