Art. 221 SchKG

Inventaraufnahme

1 Sofort nach Empfang des Konkurserkenntnisses schreitet das Konkursamt zur Aufnahme des Inventars über das zur Konkursmasse gehörende Vermögen und trifft die zur Sicherung desselben erforderlichen Massnahmen.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwirkung; Schadenskenntnis
    · 22.01.2002 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven
    · 10.12.2015 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Sicherung des Massevermögens. 1. Das Konkursamt ist nicht befugt, Gegenstände, die im Besitze eines Dritten sind, der daran das Eigentum beansprucht, herbeiführen zu lassen oder dem Dritten zu verbieten, darüber zu verf…
    · 01.06.1984 · 8 Zitierungen
  4. 4
    Konkurs; Feststellung und Sicherung der Konkursmasse (Art. 221 ff
    · 20.01.1964 · 8 Zitierungen
  5. 5
    · 28.08.1997 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beschlagnahmerecht des Konkursamtes 1. Mit der Aufhebung der Betreibungen infolge der Eröffnung des Konkurses über den Schuldner (Art. 206 SchKG) werden die hängigen Widerspruchsprozesse gegenstandslos (Erw. 1). 2. Ein…
    · 27.04.1973 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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