Art. 30a SchKG
Völkerrechtliche Verträge und internationales Privatrecht
Die völkerrechtlichen Verträge und die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG) sind vorbehalten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Lugano-Übereinkommen; Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung7 Zitierungen
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2Arrestbewilligung und Arrestvollzug (Art. 271 ff. und 275 SchKG); Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Abkommen vom 101 Zitierungen
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3Übereinkunft vom 110 Zitierungen
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4Definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung0 Zitierungen
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5Sicherungsmassnahme nach Vollstreckbarerklärung einer in Griechenland erlassenen Beschlagnahme von Vermögenswerten0 Zitierungen
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6Betreibung gegen einen ausländischen Staat; Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Paulianische Anfechtung (Aktivlegitimation)6 Zitierungen
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Amts- und Rechtshilfe in Konkurssachen5 Zitierungen
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Widerspruchsklage (internationale Zuständigkeit)4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.