Art. 90 SchKG

Ankündigung

Dem Schuldner wird die Pfändung spätestens am vorhergehenden Tage unter Hinweis auf die Bestimmung des Artikels 91 angekündigt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Pfändungsankündigung (Art. 90 SchKG); Sicherung der Pfändungsrechte (Art. 98 ff
    · 30.01.1989 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zustellung
    · 04.07.2016 · 8 Zitierungen
  3. 3
    Anwendungsfälle (Erw
    · 27.03.1963 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 77_III_104
    26.09.1951 · 3 Zitierungen
  5. 5
    BGE 35_I_237
    17.03.1909 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Kosten von Zahlungsbefehlen, Pfändungsankündigungen und Verlustscheinen
    · 20.03.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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