Art. 90 SchKG
Ankündigung
Dem Schuldner wird die Pfändung spätestens am vorhergehenden Tage unter Hinweis auf die Bestimmung des Artikels 91 angekündigt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Pfändungsankündigung (Art. 90 SchKG); Sicherung der Pfändungsrechte (Art. 98 ff20 Zitierungen
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2Zustellung8 Zitierungen
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3Anwendungsfälle (Erw5 Zitierungen
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4BGE 77_III_1043 Zitierungen26.09.1951 · 3 Zitierungen
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5BGE 35_I_2373 Zitierungen17.03.1909 · 3 Zitierungen
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6Kosten von Zahlungsbefehlen, Pfändungsankündigungen und Verlustscheinen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Pfändungsankündigung / Vollzug der Pfändung in Abwesenheit12 Zitierungen
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9 Zitierungen06.03.2017 · 9 Zitierungen
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Pfändungsankündigung8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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