Art. 100 StGB

Beginn

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtlich vollstreckbar wird. Bei der bedingten Strafe oder beim vorausgehenden Vollzug einer Massnahme beginnt sie mit dem Tag, an dem der Vollzug der Strafe angeordnet wird.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Versuchter und vollendeter gewerbsmässiger Diebstahl und mehrfache Sachbeschädigung (Einbruchdiebstahl), geringfügige Vermögensdelikte, geringer Schaden, Konkurrenz
    · 20.06.1997 · 23 Zitierungen
  2. 2
    Schwere der Anlasstat
    · 24.09.1992 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Einweisung in eine Arbeitserziehungsanstalt; Voraussetzungen
    · 16.11.1999 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Arbeitserziehungsanstalt, Altersgrenze
    · 17.02.1995 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Erhebungen vor der Einweisung eines jungen Erwachsenen in eine Arbeitserziehungsanstalt
    · 26.07.1991 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 29.06.1976 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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