Art. 17 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Förderung der rechtswidrigen Einreise; Notstandshilfe; Dublin-Verfahren47 Zitierungen
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2Grundsatz der Justizöffentlichkeit, teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit, Anwesenheit von Vertrauenspersonen22 Zitierungen
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3BGE 77_IV_1292 Zitierungen28.09.1951 · 2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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17 Zitierungen
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Drohung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz; Beweiswürdigung, rechtliches Gehör17 Zitierungen
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Verletzung des Bankgeheimnisses; Anwaltsgeheimnis12 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.