Art. 357 StGB
Nationale Kontaktstellen
1 Fedpol ist die nationale Kontaktstelle für den Austausch von daktyloskopischen Daten und Personendaten nach den Artikeln 6, 11, 15 sowie 16 Abs. 3 des Beschlusses 2008/615/JI .
2 Als Kontaktstelle nimmt fedpol namentlich folgende Aufgaben wahr:
- a. Es nimmt den Abgleich mit den daktyloskopischen Daten vor, die im Informationssystem anderer teilnehmender Staaten enthalten sind. b. Es überprüft Treffer, die aufgrund eines Abgleichs der Schweiz im Informationssystem für Fingerabdrücke eines teilnehmenden Staates erzielt worden sind. c. Es übermittelt dem abfragenden teilnehmenden Staat auf Ersuchen die personenbezogenen Daten und, soweit dies nach schweizerischem Recht vorgesehen ist, weitere verfügbare Angaben gemäss Artikel 10 des Beschlusses 2008/615/JI. d. Es übermittelt auf Ersuchen oder von sich aus personenbezogene und nicht personenbezogene Daten gemäss den Artikeln 13 und 14 (Grossveranstaltungen) sowie 16 (Verhinderung terroristischer Straftaten) des Beschlusses 2008/615/JI. e. Es legt maximale Abrufkapazitäten für daktyloskopische Daten fest.
3 Die folgenden Behörden können im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben einen Abgleich gemäss Abs. 2 beantragen:
- a. fedpol;
- b. Bundesanwaltschaft;
- c. die kantonalen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden.
4 Das Bundesamt für Strassen ist die nationale Kontaktstelle für den Austausch von Daten über Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen sowie von Fahrzeugdaten nach Artikel 12 Abs. 2 des Beschlusses 2008/615/JI. Als Kontaktstelle gewährt das ASTRA dem ersuchenden Vertragsstaat Zugang auf die Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten im Subsystem IVZ-Fahrzeuge zu den Zwecken nach Artikel 12 Abs. 1 des Beschlusses 2008/615/JI. Der Zugang zu den Daten erfolgt gemäss Artikel 15 sowie Kapitel 3 des Anhangs des Beschlusses 2008/616/JI .
5 Als terroristische Straftaten im Sinne von Artikel 16 des Beschlusses 2008/615/JI gelten die im Anhang 3 Ziff. 22 des Schengen-Informationsaustauschgesetzes vom 21. März 2025 genannten Verbrechen und Vergehen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 79_IV_1794 Zitierungen09.12.1953 · 4 Zitierungen
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2Verweigerung der Ermächtigung zur Zeugenaussage2 Zitierungen
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3Anwendbares Recht2 Zitierungen
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41. Art. 352 ff2 Zitierungen
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5Zulässiges Bundesrechtsmittel1 Zitierungen
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6Rechtshilfe durch Telefonüberwachung1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Übertretung des Personenbeförderungsgesetzes0 ZitierungenSU170027· 22.11.2017 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen15.02.2006 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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