Art. 389 StGB
Verjährung
1 Bestimmt es das Gesetz nicht anders, so sind die Bestimmungen des neuen Rechts über die Verfolgungs- und die Vollstreckungsverjährung, wenn sie milder sind als das bisherige Recht, auch auf die Täter anwendbar, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Tat verübt haben oder beurteilt wurden.
2 Der vor Inkrafttreten des neuen Rechts abgelaufene Zeitraum wird angerechnet.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Unschuldsvermutung, "in dubio pro reo"; Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialversicherungsleistungen, längere strafrechtliche Verjährungsfrist10 Zitierungen
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2Rechtshilfe in Strafsachen an die Vereinigten Staaten zur Verfolgung von Steuerdelikten; Verjährung8 Zitierungen
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3Jugendstrafverfahren, Ende der Verfolgungsverjährung4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mehrfacher Betrug; Strafzumessung5 Zitierungen
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4 Zitierungen28.10.2016 · 4 Zitierungen
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4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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