Art. 45 StGB

Hat sich der Verurteilte bis zum Ablauf der Probezeit bewährt, so wird die aufgeschobene Strafe nicht mehr vollzogen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik
    · 17.03.2008 · 313 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 46 StGB, Verzicht auf den Widerruf des bedingten Strafvollzugs
    · 18.03.2008 · 124 Zitierungen
  3. 3
    Vollstreckung aufgeschobener Strafen
    · 13.08.2002 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Massnahmevollzug
    · 14.08.2002 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vollzug der zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe
    · 24.11.1995 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ambulante Behandlung von Trunk- und Rauschgiftsüchtigen
    · 24.10.1991 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.55
    SST.2023.55
    · 26.01.2024 · 16 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Berufungskammern — SST.2023.62
    SST.2023.62
    · 26.01.2024 · 6 Zitierungen
  • Schwere Geldwäscherei
    DG230012
    · 23.02.2024 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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