Art. 74 StGB
Vollzugsgrundsätze
Die Menschenwürde des Gefangenen oder des Eingewiesenen ist zu achten. Seine Rechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung es erfordern.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug4 Zitierungen
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2BGE 78_IV_84 Zitierungen01.01.1952 · 4 Zitierungen
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3BGE 79_IV_1063 Zitierungen02.10.1953 · 3 Zitierungen
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42 Zitierungen
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5BGE 76_IV_112 Zitierungen16.03.1950 · 2 Zitierungen
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6Anordnung des Vollzugs einer zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe 12 Jahre nach dem Strafurteil; Beschleunigungsgebot1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unbegleitete Urlaube, Versetzung in den offenen Strafvollzug20 Zitierungen
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20 Zitierungen
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Bewilligung eines humanitären Ausgangs18 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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