Art. 74 StGB

Vollzugsgrundsätze

Die Menschenwürde des Gefangenen oder des Eingewiesenen ist zu achten. Seine Rechte dürfen nur so weit beschränkt werden, als der Freiheitsentzug und das Zusammenleben in der Vollzugseinrichtung es erfordern.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Arbeitspflicht im Straf- und Massnahmenvollzug
    · 18.07.2013 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 78_IV_8
    01.01.1952 · 4 Zitierungen
  3. 3
    BGE 79_IV_106
    02.10.1953 · 3 Zitierungen
  4. 4
    · 07.12.1954 · 2 Zitierungen
  5. 5
    BGE 76_IV_11
    16.03.1950 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Anordnung des Vollzugs einer zugunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschobenen Freiheitsstrafe 12 Jahre nach dem Strafurteil; Beschleunigungsgebot
    · 05.07.2004 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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