Art. 92 StGB

Der Vollzug von Strafen und Massnahmen darf aus wichtigen Gründen unterbrochen werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unterbrechung des Vollzugs von Strafen und Massnahmen; polizeiliche Generalklausel
    · 26.08.2010 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl
    · 17.08.2020 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird
    · 01.09.2021 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Art. 91 Ziff. 1 und 2, Art. 92 StGB. 1. Für sittlich verwahrloste, sittlich verdorbene oder gefährdete Jugendliche steht nach dem Gesetz die Anstaltserziehung im Vordergrund (Erw. 2). 2. Verbindung von Anstaltserziehung…
    · 16.11.1962 · 2 Zitierungen
  5. 5
    · 25.10.1965 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen her…
    · 08.02.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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