Art. 128 StPO
Stellung
Die Verteidigung ist in den Schranken von Gesetz und Standesregeln allein den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Wechsel der amtlichen Verteidigung48 Zitierungen
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2Wirtschaftsfreiheit, Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand, Entschädigung der amtlichen Verteidigung2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Strafverfahren; amtliche Verteidigung11 Zitierungen
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Gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung etc.; Willkür, Beschleunigungsgebot, notwendige Verteidigung etc.10 Zitierungen
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9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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