Art. 234 StPO

Haftanstalt

1 Untersuchungs- und Sicherheitshaft werden in der Regel in Haftanstalten vollzogen, die diesem Zwecke vorbehalten sind und die daneben nur dem Vollzug kurzer Freiheitsstrafen dienen.
2 Ist es aus medizinischen Gründen angezeigt, so kann die zuständige kantonale Behörde die inhaftierte Person in ein Spital oder eine psychiatrische Klinik einweisen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch
    · 16.02.2017 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vollzug strafprozessualer Haft (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) in einer Strafvollzugsanstalt
    · 24.03.2021 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer
    · 20.02.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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