Art. 319 StPO

Gründe

1 Die Staatsanwaltschaft verfügt die vollständige oder teilweise Einstellung des Verfahrens, wenn:
  1. a. kein Tatverdacht erhärtet ist, der eine Anklage rechtfertigt;
  2. b. kein Straftatbestand erfüllt ist;
  3. c. Rechtfertigungsgründe einen Straftatbestand unanwendbar machen;
  4. d. Prozessvoraussetzungen definitiv nicht erfüllt werden können oder Prozesshindernisse aufgetreten sind;
  5. e. nach gesetzlicher Vorschrift auf Strafverfolgung oder Bestrafung verzichtet werden kann.
2 Sie kann das Verfahren ausnahmsweise auch dann einstellen, wenn:
  1. a. das Interesse eines Opfers, das zum Zeitpunkt der Straftat weniger als 18 Jahre alt war, es zwingend verlangt und dieses Interesse das Interesse des Staates an der Strafverfolgung offensichtlich überwiegt; und b. das Opfer oder bei Urteilsunfähigkeit seine gesetzliche Vertretung der Einstellung zustimmt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Häusliche Gewalt; Einstellung des Strafverfahrens bei "Aussage gegen Aussage"-Situationen; Kognition des Bundesgerichts bei Einstellungen
    · 01.06.2017 · 1’002 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Berechtigung zur Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens; Art. 319 StPO; Grundsatz "in dubio pro duriore"
    · 27.03.2012 · 907 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Fristenstillstand bei Zwischen- und Endentscheiden; Beschwerdelegitimation; Legalitätsprinzip und Grundsatz "in dubio pro duriore" bei Einstellungen
    · 03.07.2012 · 895 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Einstellung der Strafuntersuchung; strafprozessualer Grundsatz "in dubio pro duriore"; Untersuchungsmaxime; rechtliches Gehör; Willkürverbot
    · 11.07.2011 · 448 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 StPO)
    · 30.09.2011 · 203 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Strafbarkeit von Unternehmen, Einstellung des Strafverfahrens infolge Verjährung
    · 12.12.2019 · 150 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Einstellung (Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung usw.); Grundsatz "in dubio pro duriore"
    · 03.04.2014 · 147 Zitierungen
  • 10.04.2017 · 91 Zitierungen Zusammenfassung
  • 28.11.2012 · 90 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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