Art. 344 StPO
Abweichende rechtliche Würdigung
Will das Gericht den Sachverhalt rechtlich anders würdigen als die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift, so eröffnet es dies den anwesenden Parteien und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anklagegrundsatz; Inhalt und Funktion des Strafbefehls47 Zitierungen
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2Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren; Substanziierung und vorläufige Prüfung der Rüge2 Zitierungen
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3Schlechterstellungsverbot (Art. 391 Abs. 2 StPO)2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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19 Zitierungen
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19 Zitierungen
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Üble Nachrede; willkürliche Beweiswürdigung17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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