Art. 358 StPO

Grundsätze

1 Die beschuldigte Person kann der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung die Durchführung des abgekürzten Verfahrens beantragen, wenn sie den Sachverhalt, der für die rechtliche Würdigung wesentlich ist, eingesteht und die Zivilansprüche zumindest im Grundsatz anerkennt.
2 Das abgekürzte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verlangt.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 24.06.2013 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils
    · 27.02.2017 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme anstelle einer Strafe; abgekürztes Verfahren
    · 13.06.2016 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 21.06.2016 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide
    · 15.03.2018 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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